Denkmalschutz

Denkmalschutz

Um historisch wertvolle Denkmäler zu schützen, wurde im Jahr 1980 das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in NRW erlassen. Nach § 21 des Denkmalschutzgesetzes ist die Untere Denkmalbehörde, die bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt ist, für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig.

Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde sind:

  • Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren bzw. Austragungsverfahren
  • Pflege der Denkmalakten und Denkmallisten
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei baulichen Maßnahmen an Baudenkmälern
  • Erteilung von Bescheinigungen für Steuerermäßigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten

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