Denkmalschutz
Um historisch wertvolle Denkmäler zu schützen, wurde im Jahr 1980 das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in NRW erlassen. Nach § 21 des Denkmalschutzgesetzes ist die Untere Denkmalbehörde, die bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt ist, für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig.
Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde sind:
- Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren bzw. Austragungsverfahren
- Pflege der Denkmalakten und Denkmallisten
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei baulichen Maßnahmen an Baudenkmälern
- Erteilung von Bescheinigungen für Steuerermäßigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz
- Prüfung von Fördermöglichkeiten