Grünflächen
Die Gemeinde verfügt über verschiedene Arten von Grünanlagen.
Hierzu zählen:
- Klostergärten
- Straßenbeete
- Spielplätze
- Grünflächen an öffentlichen Gebäuden
- Biotopflächen
- Kompensationsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt
- Waldflächen
Aufgabe ist, die Pflege der Grünflächen sicherzustellen, wobei diese je nach Art der Fläche sehr unterschiedlich sein kann.
Während beispielsweise in den Klostergärten Herzebrock und Clarholz ganzjährig Pflegearbeiten wie Rasenschnitt, Beetpflege oder Strauch- und Baumschnitt anfallen, werden Biotopflächen extensiv (z.B. durch Beweidung) gepflegt.
Zum Aufgabengebiet gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung der Spielplätze. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte und Anlagen, Sicherheitsmängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
Wasservögel sollen nicht gefüttert werden
In Herzebrock-Clarholz leben verschiedene Wasservögel wie beispielsweise Enten, Schwäne und Gänse. Insbesondere in den Klostergärten in beiden Ortsteilen sind die Tiere zuhause. Leider werden sie aus Unwissenheit gern von wohlmeinenden Menschen mit Brot oder anderen Essensresten gefüttert. Dies ist aus verschiedenen Gründen verboten. Man tut weder den Tieren noch der Umwelt einen Gefallen.