Klimaschutzförderung

Klimaschutzförderung

Der Klima- und Umweltausschuss der Gemeinde hat am 1. Juni 2022 beschlossen, eine Bürgerförderung für Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mit Fördermitteln des Landes NRW, die über die Billigkeitsrichtlinie abgerufen werden können, erhält die Gemeinde eine Pauschalförderung in Höhe von 56.000 €. Diese sollen im Rahmen eines Förderprogramms an die Bürger weitergegeben werden. Der Ausschuss hat einen Fördertopf von 30.000 € für Lastenfahrräder und einen Fördertopf von 20.000 € für Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen festgelegt. 


Im Folgenden finden Sie die Richtlinie "Klimaschutzförderung" der Gemeinde Herzebrock-Clarholz auf deren Grundlage die Fördermittel abgerufen werden können.


Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Formulare. Fügen Sie Fördermittelantrag, sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen zu einer PDF zusammen und senden Sie diese per Mail direkt an die Klimaschutzmanagerin Frau Hüttemann ( C.Huettemann@herzebrock-clarholz.de):

Achtung: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Batteriespeicher bereits ausgeschöpft. Anträge für diesen Zuwendungszweck können nicht mehr bewilligt werden!

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne ebenfalls an das Klimaschutzmanagement bei Frau Hüttemann ( 05245 444-232) oder bei dem Zentralen Fördermittelmanagement bei Herrn Davulcu ( 05245 444-197).

kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.