Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz strebt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet an. Neben Photovoltaikanlagen auf Dachflächen leisten auch Anlagen auf Freiflächen einen wichtigen Beitrag zur Umstellung der Stromversorgung.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz steht der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich positiv gegenüber, will aber eine geordnete und verträgliche Entwicklung sicherstellen. Der Rat der Gemeinde hat dafür eine Planungshilfe zur Steuerung der Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen am 19.02.2025 beschlossen.
Ziel der Planungshilfe ist es, einen Entscheidungsrahmen zu schaffen, um darauf aufbauend in den kommenden Jahren Bebauungspläne zu erarbeiten. Die hierin enthaltenen Kriterien klären und definieren, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde Herzebrock-Clarholz für Freiflächen-Photovoltaikanlagen stadtplanerisch tätig wird.
Vorhabenträger und Flächeneigentümer können sich bei der Gemeinde bewerben, dass ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durchgeführt wird. Die Planungsvorhaben treten dabei gegeneinander in den Wettbewerb. Projektträger können sich einmal pro Jahr bewerben. Für die Bewerbung sind das Formular für die Projektanfrage sowie die dort aufgeführten Anlagen digital bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz im Fachbereich Planen Bauen Umwelt einzureichen. Der Antragsteller haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Um alle Projekte vergleichbar zu halten, werden für die politischen Vorlagen alle Projekte in Form eines Kriterienkatalogs dargestellt, ergänzt um Luftbilder und der eingereichten Unterlagen. Die Projektanfrage wird geprüft und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Mit Einleitung des Bauleitplanverfahrens kann nicht garantiert werden, dass das Verfahren positiv abgeschlossen wird. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Die Frist für das Bewerbungsverfahren 2025 endet am 07.07.2025.
Die Projektanfrage (inkl. aller beigefügten Anlagen) ist einzureichen unter: bauen@herzebrock-clarholz.de