Kommunale Wärmeplanung

kommunale Wärmeplanung

Am 18. November startete die Gemeinde Herzebrock-Clarholz mit der kommunalen Wärmeplanung. Der Auftrag für die Planungsleistung wurde zuvor an die Wärmelokal GmbH vergeben. 

Klimawandel und Wärmewende

Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Schon jetzt spüren wir seine Wirkung anhand extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen. Um klimaschädliche Treibhausgase einzusparen und ein weiteres Voranschreiten des Klimawandels zu verlangsamen, müssen wir uns von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas abwenden und unsere Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umstellen. Genau hier setzt die kommunale Wärmeplanung an! Die kommunale Wärmeplanung soll zeigen, wie ein zukunftssichere, klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeversorgung für Herzebrock-Clarholz aussehen kann.

Die gesetzlichen Bestimmungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einen Anteil von 65 % erneuerbaren Energien (EE) für zukünftige Heizsysteme vor. Für Neubauten gelten diese Bestimmungen schon jetzt. Für Bestandsgebäude gibt es eine Übergangsfrist. 

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Verpflichtung des Gesetzgebers für die Städte und Gemeinden in Deutschland. Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG). Die Wärmeplanung dient als Entscheidungshilfe für die Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Heizungstauschs.

Wo durch die Gemeinde ein Wärmenetz ausgewiesen wird, dort trägt die Gemeinde die volle Verantwortung für die Einhaltung der 65%-EE-Vorgabe. Bürger können sich einfach an das Wärmenetz anschließen und erfüllen damit automatisch die Bedingungen des GEG. Bis das Wärmenetz da ist, braucht die 65%-Vorgabe auch bei einem Heizungstausch nicht eingehalten werden. Wenn für ein Gebiet kein Wärmenetz ausgewiesen wird, gilt die 65%-EE-Vorgabe für neue Heizungen.

Schritte der kommunalen Wärmeplanung

Was passiert bei der kommunalen Wärmeplanung in Herzebrock-Clarholz? 

Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet besonders geeignet ist.

1. Bestandsaufnahme Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z. B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäude typen und Baualtersklassen werden gesammelt

2. Potentialanalyse Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt.

3. Zielszenario Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potentiale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte.

4. Strategie Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird im kommunalen Wärmeplan dar gestellt. Der Wärmeplan wird für alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

Termine

19. Februar 2025 ab 18 Uhr in der Aula der Wilbrandschule: Vorstellung des Projekts kommunale Wärmeplanung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. 

13. März 2025 ab 18 Uhr in der Aula der Wilbrandschule: Bringen Sie sich ein bei unserer Auftaktveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur kommunalen Wärmeplanung. Keine Anmeldung erforderlich 

Heizsysteme im Überblick

Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen des GEG, wenn in meinem Wohngebiet kein Wärmenetz geplant wird?

Wärmepumpen 

klimafreundliche Heiztechnologie In etwa 70 Prozent des Gebäudebestandes kann ohne größere bauliche Maßnahmen eine Wärmepumpe installiert werden. Es gibt hohe staatliche Förderungen. 

Solarthermie 

Eine wertvolle Ergänzung zur Versorgung des Gebäudes mit Wärme – am besten in Kombination mit einem Pufferspeicher 

Stromdirektheizungen - meistens als Notlösung 

Varianten sind Infrarotheizungen, Radiatoren, Heizstrahler und Heizlüfter. Diese sind nur sinnvoll für Gebäude mit zeitlich begrenzter Nutzung und gutem Dämmzustand. Biomasseheizungen Biomasse wie Holzpellets sind eine begrenzte Ressource. Eine Pelletheizung eignet sich aber gut im Bestand, wo andere Wärmelösungen nicht möglich sind.

Gas- und Ölheizungen

Nur noch mit Energieberatung Bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist bei Bestandsgebäuden der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt – allerdings mit Beratungspflicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät vom Einbau fossiler Heizungen ab.

Beratung 

Sind Sie unsicher, welche Heizung für Ihr Haus geeignet ist? Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unabhängige Energieberatung für ihr Haus.

Energieberatung der Verbraucherzentrale jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus 

Energieberatungsangebot der Initiative AltBauNeu bei Ihnen Zuhause 

Hier Förderung beantragen!

Die Heizungsförderung der KfW fördert klimafreundliche Heizsystemen für private Wohnhäuser mit bis zu 70 % der Kosten

Heizungsförderung der KfW: Zuschuss Nr. 458

• Grundförderung 30 Prozent 

• Einkommensbonus 30 Prozent bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €/J 

• Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird 

• weitere 5 Prozent Förderung, wenn die neue Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Quelle nutzt

Hier registrieren und Förderung beantragen: KfW

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