Straßen- und Wegekonzept
Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft getreten. Es wurde der neue § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ in das KAG eingefügt.
Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen der nächsten 5 Jahre. Eine unmittelbare Umsetzungspflicht einer hier aufgeführten Straßenausbaumaßnahme gibt es allerdings nicht. Welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden, hängt von den im Haushalt geplanten und bereitgestellten Mitteln sowie des Beschlusses eines politischen Gremiums zur Durchführung einzelner Baumaßnahmen ab.
Die Veröffentlichung des Handlungskonzeptes soll Land Nordrhein-Westfalen für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer frühzeitig über zukünftige Straßenunterhaltungs- und Straßensanierungsmaßnahmen informieren. Gleichzeitig ist es eine Voraussetzung um Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen zu können. Hiernach können Grundstückseigentümer einer nach KAG beitragspflichtig durchgeführten Straßenbaumaßnahme von einem Teil der Beitragslast befreit werden.