Förderung Weiße/Hellgraue Flecken


Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist 2020 in den geförderten Ausbau der Weißen Flecken (Downloadgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s) eingestiegen und hat einen Förderantrag für einen Ausbau im Betreibermodell (Das Glasfasernetz wird durch die Kommune gebaut und für den Betrieb an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet) gestellt. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme können bis zu 708 Adressen im Außenbereich der Gemeinde gefördert ausgebaut werden. Im August 2020 wurde der Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Förderung des Ausbaus der Weißen Flecken bewilligt.

An die Bewilligung schlossen sich erste Planungen sowie die Vorbereitungen für die Ausschreibung zur Verpachtung des Glasfasernetzes an. Nach einer EU-weiten Ausschreibung konnte der Betrieb des Netzes im mai 2022 an die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG vergeben werden. Im Anschluss wurden die Vorbereitungen für die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen zur Netzplanung vorbereitet und veröffentlicht. Der Zuschlag für die Planungsleistungen wurde im September 2022 an die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG erteilt.

In der Zwischenzeit wurde ein neues Förderprogramm von der Bundesregierung aufgelegt. Hiernach können auch Hellgraue Flecken (Downloadgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s) gefördert ausgebaut werden. Da das von der Gemeinde gesetzte Ziel durch den Ausbau im Weiße-Flecken-Programm nicht erreicht werden kann, wurde auch hier ein Förderantrag gestellt. Dieser wurde im Oktober 2022 bewilligt.

Da es der Gemeinde aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erschien, für potentiell 55 verbleibende Adressen ein zweites, eigenständiges Glasfasernetz im Außenbereich zu errichten, wurden Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufgenommen mit dem Ziel, beide Förderverfahren kombinieren zu können. Diese Verhandlungen zogen sich bis Mai 2023 hin. Im Ergebnis konnte die Gemeinde einen komplett gemeinsamen Ausbau nicht erreichen, es ist aber möglich, vorhandene Infrastruktur mitzunutzen, um möglichst viele Synergien nutzen zu können.

Die Entscheidung des Fördermittelgebers, dass beide Förderprogramme nicht kombiniert werde dürfen, führt dazu, dass für die Hellgrauen Flecken ein neues Markterkundungsverfahren gestartet werden muss. Dieses ist im Juni 2023 veröffentlicht worden und lief bis August 2023. Hier bestätigte sich die Förderfähigkeit der entsprechenden Adressen.