ortsvorsteher
Innerhalb des Gemeindegebietes sind aus den früheren Gemeinden Clarholz und Herzebrock je eine Ortschaft gebildet worden. Für die Ortschaft wählt der Rat jeweils einen Ortsvorsteher. Die Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz in der entsprechenden Ortschaft haben müssen, haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister weiterzugeben. Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.
Wahlperiode 2020 - 2025
Ortsvorsteher Herzebrock
Heinz Falkenreck
Tecklenburger Weg 5, 33442 Herzebrock-Clarholz
05245 3501
Ortsvorsteher Clarholz
Franz-Josef Tegelkamp
Sundernstraße 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
05245 5537