Ortsvorsteher

ortsvorsteher

Innerhalb des Gemeindegebietes sind aus den früheren Gemeinden Clarholz und Herzebrock je eine Ortschaft gebildet worden. Für die Ortschaft wählt der Rat jeweils einen Ortsvorsteher. Die Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz in der entsprechenden Ortschaft haben müssen, haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister weiterzugeben. Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.

Wahlperiode 2020 - 2025

Ortsvorsteher Herzebrock 
Heinz Falkenreck  
 Tecklenburger Weg 5, 33442 Herzebrock-Clarholz
 05245 3501

Ortsvorsteher Clarholz 
Franz-Josef Tegelkamp 
 Sundernstraße 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
 05245 5537