Veröffentlichungen

veröffentlichungen

Die Gemeinden haben nach § 7 der Gemeindeordnung NRW das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln.

Diese enthalten abstrakte Anordnungen, die sich verbindlich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richten und eine unbestimmte Vielzahl von Fällen für alle betroffenen Personen und Verhältnisse durch Gebot, Verbot oder Gestaltung bindend regeln.

Satzungen stellen daher objektives Recht dar; sie sind Gesetze im materiellen Sinn und binden nicht nur die Betroffenen, sondern in gleicher Weise die Gemeinde selbst. Selbstverständlich sind die Satzungen der Gemeinde an höheres Recht- Bundes- und Landesrecht - gebunden und dürfen hiergegen nicht verstoßen.

Damit eine Satzung in Kraft tritt, muss sie zunächst im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden.