Fragen zu technischen Anlagen und versiegelten Flächen

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Technische Anlagen und versiegelte Flächen

  • Was sind vollversiegelte/teilversiegelte Flächen?

    Das sind wasserundurchlässige oder teildurchlässige befestigte Oberflächen. Als befestigte oder versiegelte Fläche gelten alle Flächen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens erheblich verändert wurde. Dies betrifft insbesondere die Flächen eines Grundstückes, deren Oberflächen mit wasserundurchlässigen Materialien belegt sind wie z.B. Asphalt, Beton, fugenlose Pflastersteine und Platten. Als teildurchlässige Bodenbeläge gelten z.B. Pflaster- und Plattenbeläge mit einer Fugenbreite von wenigstens 3 cm, Ökopflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decken aus Kies, Splitt, Schotter o.ä. Material.

  • Was ist Ökopflaster/Sickerpflaster?

    Hierbei handelt es sich um wasser- und luftdurchlässiges Pflaster. Das Regenwasser wird reduziert in das Kanalnetz eingeleitet.

  • Was ist eine Zisterne/Brauchwassernutzungsanlage?

    Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ganzjährig genutzt wird, fest installiert und mit dem Boden verbunden ist. Zisternen und Brauchwassernutzungsanlagen müssen immer einen Notüberlauf an die öffentliche Abwassereinrichtung haben. Brauchwassernutzungsanlagen sind Zisternen, deren aufgefangenes Wasser beispielsweise für Toilettenspülung oder Waschmaschinen genutzt wird. Brauchwasser-/Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen sind erlaubnisfrei aber anzeigepflichtig bei der Gemeinde. Für die über die Brauchwassernutzungsanlage in den Hauskreislauf eingespeiste Regenwassermenge sind Schmutzwassergebühren die über einen zusätzlichen Zähler zur erfassen sind zu zahlen. Das Mindestvolumen einer solchen Anlage beträgt 1,5 qbm.

  • Was sind Versickerungsanlagen?

    In einer Versickerungsanlage (z. B. Sickerschacht, Muldenversickerung oder Rigolen-Versickerung) wird das Regenwasser gesammelt und ganz oder teilweise auf dem Grundstück versickert. Sickerschächte bedürfen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis des Kreises Gütersloh und müssen immer einen Notüberlauf an die öffentliche Abwassereinrichtung haben. Bitte beachten Sie, dass immer eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh beantragt werden muss. Dieser Antrag muss über  die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz eingereicht werden.
    Das Antragsformular für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederschlagswasserbeseitigung können Sie im Internet auf der Internetseite des Kreises Gütersloh zum Herunterladen finden.

    Durch den Betrieb einer Versickerungsanlage muss sichergestellt sein, dass die Menge des anfallenden Regenwassers in Bezug auf die Bodenverhältnisse und die Größe der wasseraufzunehmenden Grundstücksfläche auch tatsächlich belästigungsfrei versickern kann. Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen. Bei der Versickerung in den Untergrund ist das Arbeitsblatt DWA-A 138: „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zu beachten.
    Versickerungsanlagen dienen der großflächigen, oberirdischen bzw. unterirdischen Einbringung von Niederschlagswasser in den Untergrund.

  • Was sind ACO-Drainrinnen?

    Eine Entwässerungsrinne dient zur Entwässerung von Oberflächen. Niederschlagswasser wird von angrenzenden befestigten Flächen zur Rinne geleitet und von dieser der Kanalisation oder einer Versickerung zugeführt. Der Anschluss von Flächen an ACO-Drainrinnen – die schlicht eine offene Ableitung darstellen – ist danach zu beurteilen, wohin die Rinne das Niederschlagswasser ableitet. Wenn das Niederschlagswasser im weiteren Verlauf - evtl. mittelbar über Straßeneinläufe – der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt wird, liegt eine vollständige Benutzung der öffentlichen Anlage und damit Gebührenpflicht vor.

    Wenn die Drainrinne wegen ihrer Dimensionierung das Niederschlagswasser von den angeschlossenen Flächen nicht aufnehmen kann, erfolgt keine gemeinwohlverträgliche Beseitigung auf dem Grundstück bzw. wird über Gefälle zur Straße etc. doch Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet.

  • Was ist ein Notüberlauf?

    Überlauf einer Rückhalteeinrichtung für Niederschlagswasser (z. B. Zisterne oder Versickerungsanlage). Ist das maximale Speichervolumen der Rückhalteeinrichtung erreicht, wird das überschüssige Niederschlagswasser in den öffentliche Kanal (gebührenpflichtig). Unter der Genehmigungspflicht versteht man die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh.

  • Was ist ein Trennsystem?

    Von einem Trennsystem spricht man, wenn für Schmutzwasser und Regenwasser jeweils ein separater Kanal in der Straße verlegt wird. Das Kanalsystem hat keinen Einfluss auf die Gebühr.

  • Was ist eine Mischwasserkanalisation?

    Die Ableitung von Schmutz– und Niederschlagswasser erfolgt in einem gemeinsamen Kanalisationsnetz.

  • Ist es ein Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Niederschlagswasserkanal im Trennsystem angeschlossen ist?

    Das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist.

gezeichneter Plan zum Thema Flächenversiegelung