Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Personen, die
- die Regelaltersgrenze erreicht haben
oder
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall prüfen.