Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung, durch die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihres geringen Einkommens Zuschüsse erhalten können.

Im Wohngeldgesetz (WoGG) ist geregelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen entweder ein

  • Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder
  • Zuschuss zu den Kosten eines selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss)

gewährt werden kann.

Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Den Wohngeldrechner mit der Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen, finden sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Zur Beantragung von Wohngeld sind Unterlagen über die Einkommensverhältnisse (Lohnabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid etc.) und die Wohnverhältnisse (Mietvertrag, Kaufvertrag etc.) vorzulegen. Weitere Nachweise werden einzelfallbezogen angefordert.

Ob und in welcher Höhe das Wohngeld gewährt wird hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.

In diesem Video wird das Wohngeld-Plus anschaulich erklärt:

kontakt

Frau Rohmann

 05245 444-109

 C.Rohmann@herzebrock-clarholz.de

Frau Switek

 05245 444-106

 J.Switek@herzebrock-clarholz.de

Hier finden Sie einige Informationen zum Wohngeld. Den Infoflyer des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können Sie in mehreren Sprachen lesen. 

Heizkosten

Unterstützung zu den Heizkosten können Sie ausschließlich online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 20. Oktober 2023.