Kinderbetreuung

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In den Kindertageseinrichtungen unserer Gemeinde werden Kinder ab einem Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt betreut und gefördert.

Kindertagestätten sind Frühfördereinrichtungen, in denen die Kinder im Vorschulalter in ihrer Entwicklung gefördert werden. Der Besuch ist freiwillig, wird aber empfohlen, da die Familie durch den Besuch der Kinder in einer Kindertagesstätte unterstützt wird, indem wertvolle Ergänzungen zur Bildung und Erziehung geleistet werden.

Herzebrock-Clarholz hat insgesamt acht Kindertagesstätten. Vier davon sind im Ortsteil Herzebrock, eine im Herzebrocker Ortsteil Pixel sowie drei im Ortsteil Clarholz. Die Eltern haben grundsätzlich die freie Wahl, in welchen Kindergarten ihr Kind gehen soll. Einschränkungen ergeben sich nur aus dem vorhandenen Platzangebot.

Betreuungszeiten

25 Wochenstunden

Diese Betreuungszeit bezieht sich überwiegend auf eine Betreuung am Vormittag und gegebenenfalls an wenigen Nachmittagen.

35 Wochenstunden

Die 35 Wochenstunden können je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung mit einer geteilten Öffnungszeit (vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden), als Blocköffnungszeit (z. B. von 7 bis 14 Uhr) oder in Mischformen angeboten werden.

45 Wochenstunden

Diese Betreuungszeit entspricht einer Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.

Anmeldung

Ende 2020 wurde das Verfahren zur Anmeldung von Kindern in den Kindertagesstätten im Kreis Gütersloh umgestellt. Seit dem erfolgt die Anmeldung online über das Kita-Online-Programm "Kivan".

Dort müssen die Eltern zunächst einen Nutzeraccounts aktivieren. Nach erfolgter Anmeldung können die Eltern sich eine Kindertagesstätte aussuchen, an der sie ihr Kind anmelden möchten. In einem weiteren Schritt können die Eltern zwischen drei Betreuungszeiten für ihr Kind wählen. Den Wünschen der Eltern kann jedoch nur entsprochen werden, wenn es freie Kapazitäten in der jeweiligen Betreuungszeit gibt.

Bei weiteren Fragen zur Anmeldung über das Kita-Online-Portal können Sie sich an den Kreis Gütersloh,

Frau Dierck  05241 85-2439 oder  N.Dierck@kreis-guetersloh.de wenden.


Beförderungszuschuss

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt den Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Herzebrock-Clarholz betreut werden, einen monatlichen Zuschuss von 10 Euro zu den Beförderungskosten. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Kontaktdaten


Überblick der Kindertagesstätten

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kreises Gütersloh.