Mietspiegel

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Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat gemeinsam mit allen anderen Kommunen des Kreises Gütersloh erneut einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgrund einer repräsentativen Umfrage erstellt.

Ziel des Mietspiegels war es, Transparenz über das Mietengefüge in Herzebrock Clarholz zu schaffen. Damit trägt der Mietspiegel dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern über die angemessene Höhe der Miete zu vermeiden. Der Mietspiegel wurde daher vor allem für Vermieter und Mieter erstellt, so dass nun ein Überblick über den Mietmarkt möglich ist. Er wurde nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt und von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt.

Gleichzeitig wurden die im Kreis Gütersloh festgelegten angemessenen Wohnkosten für die Gewährung von Sozialleistungen an die aktuelle Wohnungsmarktsituation in unserer Gemeinde angepasst.