Sterbefall
Der Tod ist ein Teil des Lebens. Trotzdem denkt man beim Tod eines nahen Angehörigen sicherlich nicht gerne an die notwendigen Formalitäten und Papiere. Dennoch müssen auch diese traurigen Ereignisse beurkundet werden.
Zuständigkeit für die Beurkundung
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?
In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestatter beauftragt, der sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten kümmert. Wird hierfür kein Bestatter beauftragt, kann auch ein Angehöriger den Sterbefall anzeigen.
Zur Klärung, welche Unterlagen benötigt werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.