Stiftungen
Drei Stiftungen gibt es in der Gemeinde - die Caspar von Zumbusch-Stiftung, die Stiftung Sonnenblume und die Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz.
Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz
"Wir für unsere Gemeinde" ist das Motto der Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz, die eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger der Gemeinde sein soll. Gegründet und mit einem Anfangskapital in Höhe von € 100.000 ausgestattet wurde die Stiftung im Jahre 2002 von dem aus Herzebrock stammenden und im Juli 2014 verstorbenen Norbert Hülsmann. Das Stiftungsvermögen beträgt inzwischen etwa 1.000.000 €. Unterstützen kann man die Stiftung durch Ideen, Zeit oder Geld in Form von Spenden, Patenschaften oder Zustiftungen. Von den Erträgen werden Maßnahmen in den Bereichen Jugend- und Altenpflege, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Sport und weitere mildtätige Zwecke gefördert. Sämtliche Projekte haben einen direkten Bezug zu unserer Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Die Bürgerstiftung will nicht die Arbeit vorhandener Gruppen und Institutionen oder gar staatliche Verpflichtungen ersetzen. Sie sieht in der Kooperation mit bestehenden Einrichtungen einen Ansatz zu vielen Projekten. Im Sinne ihres Mottos engagiert sich die Bürgerstiftung für all das, "was wir nicht nur öffentlichen Instanzen überlassen können, sondern wofür wir als Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Verantwortung übernehmen wollen."
Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung ist der Altbürgermeister Jürgen Lohmann. Neben seinem Stellvertreter Dr. Christoph Tietz gehören dem Kuratorium noch Andrea Bührenhaus, Anna Gertheinrich, Ralf Reckmeyer und Thomas Rippert an. Geschäftsführer ist Gregor Korsten.
Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz
c/o Gregor Korsten
Grevenkamp 38, 33442 Herzebrock-Clarholz
0151 11527808
korsten.hc@t-online.de
Caspar-Ritter-von-Zumbusch-Stiftung
Zweck der Caspar Ritter von-Zumbusch-Stiftung ist es, den 1830 in Herzebrock geborenen Menschen Caspar von Zumbusch und sein künstlerisches Werk für alle Zeit in Erinnerung zu halten. Dazu wird alle fünf Jahre zum Geburtstag des Caspar von Zumbusch am 23. November an junge Künstler der Caspar von Zumbusch-Preis verliehen. Dieser Förderpreis ist mit 2.600 € (ursprünglich 5.000 DM) dotiert.
Einziges Organ der Stiftung ist der Beirat, der aus dem Bürgermeister, drei Ratsmitgliedern, Vertretern der Heimatvereine Herzebrock und Clarholz sowie zwei Kunst- und Kultursachverständigen besteht. Wichtigste Aufgabe des Beirates ist die Entscheidung über die Vergabe des Förderpreises. Die Stiftung wird von der Gemeinde Herzebrock-Clarholz treuhänderisch verwaltet.
Caspar Ritter von Zumbusch-Stiftung
c/o Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
05245 444-0