Anmeldung von Osterfeuern
Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Wer am Ostersonntag ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dies bis zum 10. April 2025 schriftlich bei der Ordnungsbehörde beantragen.
Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen werden.
Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht.
Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, überlegen Sie bitte, ob durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen, Einrichtungen oder Nachbarn die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.
Eine umweltfreundliche Alternative zum Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt bietet das Kompostwerk Gütersloh, wo ganzjährig pflanzliches Material gegen eine Gebühr angenommen wird. Kleinere Mengen (Kofferraum) können auch beim Recyclinghof an der Otto-Hahn-Straße gegen Gebühr abgegeben werden. Weitere Informationen zum Kompostwerk Gütersloh und dem Recyclinghof finden Sie auf Ihrem Entsorgungskalender.
Ansprechpartner Sarah Voges (Tel.: 05245/444-117) und Reinhard Mainka (Tel. 05245/444-166).