Grundsteuer Allgemeine Information

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Allgemeine Informationen

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, z. B. aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. 
    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Kosten

Fragen zu Höhe und Berechnung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag kann ausschließlich das festzusetzende Finanzamt beantworten, da dort Berechnung und Festsetzung erfolgt. Die Gemeinde kann dazu keine Auskunft geben. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte mit der Steuernummer des Finanzamtes an die dort zuständige Stelle.

Vorzeitige Ummeldung der Grundsteuer

kontakt

Frau Pütz

 05245 444-105

 M.Pütz@herzebrock-clarholz.de

E-Mail-Adresse für Grundsteuerangelegenheiten

 Steuern@herzebrock-clarholz.de


Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Wiedenbrück

 Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr

 05242 934-1959