Hundesteuer Allgemeine Information

hundesteuer

Allgemeine Informationen

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

  • Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. 
  • Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 
  • Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner.

Kosten

Die Höhe der Hundesteuer wird durch die Hundesteuersatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz festgelegt und beträgt derzeit für einen Hund 60,00 €, für zwei Hunde je Hund 72,00 € und ab drei Hunde je Hund 84,00 €. Für bestimmte Hunderassen können die Beträge abweichen.

An-, Ab- und Ummeldung der Hundesteuer

kontakt

Frau Pütz

 05245 444-105

 M.Pütz@herzebrock-clarholz.de

E-Mail-Adresse für Hundesteuerangelegenheiten

 Steuern@herzebrock-clarholz.de