Hundesteuer

HUNDESTEUER

Anmeldung

Ist der Hund bei der Anmeldung älter als 3 Monate (außer bei Neuzugang in die Gemeinde) ist gleichzeitig mit der Anmeldung ein Nachweis darüber vorzulegen, wann dieser angeschafft wurde, z. B. Übernahmevertrag, Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierheims etc. Fehlt dieser Nachweis wird der Hund rückwirkend ab dem 1. des Monats veranlagt, in dem er drei Monate alt wurde.

Abmeldung

Die Hundesteuermarke ist in jedem Fall im Rathaus abzugeben oder per Post zurückzusenden. Bei einem Wegzug aus der Gemeinde muss der Hund beim Steueramt unter Angabe der neuen Adresse abgemeldet werden, da wegen Datenschutz keine automatische Meldung vom Einwohnermeldeamt zum Steueramt erfolgen darf.

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen bitte die neue Adresse umgehend beim Steueramt angeben, da wegen Datenschutz keine automatische Weitergabe der Adresse vom Einwohnermeldeamt an das Steueramt erfolgen darf.

Verlorene Hundesteuermarke

Sollte ihr Hund seine Hundesteuermarke, die immer am Geschirr angebracht sein muss, verlieren, müssen Sie umgehend eine neue Marke beim Steueramt beantragen. Diese kostet 2,80 Euro und kann direkt während der Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden. Bitte bringen Sie den Betrag passend in bar mit.

Kosten

ein Hund 60,00 €

zwei Hunde 72,00 € (je Hund)

drei oder mehr Hunde 84,00 € (je Hund)