vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch der nachfolgend genannten Einrichtungen und Veranstaltungen.
Der Steuer unterliegen:
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art (z. B. Strip, Table Dance);
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern;
- das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten.
Nähere Angaben zur Besteuerung entnehmen Sie der Vergnügungssteuersatzung.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Art der Veranstaltung, der Raumgröße oder nach den Einspielergebnissen. Näheres entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.