vergnügungssteuer
Anmeldung
Das Aufstellen von Spielautomaten ist innerhalb von sieben Kalendertagen und das Durchführen einer Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz anzumelden.
Eintrittskarten
Bei Tanz- oder sonstigen vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sind die zum Verkauf bestimmten Eintrittskarten dem Steueramt zur Kontrolle vorzulegen.
Abschluss
Nach Abschluss der Veranstaltung sind die Restkarten unaufgefordert innerhalb von einer Woche dem Steueramt zur Abrechnung vorzulegen.
Kosten
Die entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.