Beteiligungen

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Durch die verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie haben die Gemeinden die Möglichkeit, sich über den eigenen Hoheitsbereich hinausgehend wirtschaftlich zu betätigen.

Die Gemeinden sind bei der Ausgestaltung der Beteiligungen an kommunale und wirtschaftliche Vorschriften gebunden. Die Vorschriften stellen unter anderem sicher, dass die Gemeinde mit jeder Beteiligung einen öffentlichen Zweck verfolgt, den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung erhält, die Transparenz für die Öffentlichkeit gegeben ist und eine Benachteiligung anderer Unternehmen vermieden wird.

Die Betätigung der Kommunen außerhalb der eigentlichen Kernverwaltung durch Beteiligungen an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, Kooperationen mit Dritten sowie materielle Privatisierungen sind stetig gewachsen und aus der kommunalen Welt nicht mehr wegzudenken.

Durch die jährliche Erstellung eines Beteiligungsberichts, bietet die Gemeinde Herzebrock-Clarholz den politischen Entscheidungsträgern und allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die gemeindlichen Beteiligungsunternehmen zu informieren.

Der Beteiligungsbericht 2020 steht in Kürze als Download zur Verfügung.

Nachfolgend werden in Kurzform die Beteiligungen an der Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co.KG, der AUREA DAS A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM GmbH und der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH dargestellt.

Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG

Die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (50 %) und den Stadtwerken Gütersloh (50 %).

Zu den Zielen der Gesellschaft zählt die sichere und nachhaltige Energieversorgung des gesamten Gemeindegebietes von Herzebrock-Clarholz. 

Logo der Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz

Am 1. Januar 2016 hat die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz die Verantwortung für das kommunale Strom- und Gasnetz übernommen. Damit sind die Voraussetzungen für eine hohe Versorgungsqualität in Herzebrock-Clarholz geschaffen. Der offizielle Startschuss der Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz war bereits am 26. Juli 2013 mit der Eintragung ins Handelsregister im Registerblatt HRA 6887. 

AUREA DAS A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM GmbH

Die AUREA DAS A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Städte Rheda-Wiedenbrück (40 %), Oelde (40 %) und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (20 %).

Ziel des Unternehmens ist die Vermarktung des als „Marburg“ bekannten Gebietes mit dem Ziel der Entwicklung eines interregionalen Gewerbe- und Industriegebietes zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Erweiterung des Arbeitsplatzangebots für die beteiligten Kommunen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AUREA DAS A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM GmbH   

Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH

Die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Städte Gütersloh (70 %), Harsewinkel (20 %) und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (10 %).

Auf dem Flugplatzgelände des ehemaligen britischen Militärflughafens entsteht ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet (GIB) „Gewerbepark Flugplatz Gütersloh“.
Die Städte Harsewinkel und Gütersloh sowie die Gemeinde Herzebrock-Clarholz wollen wohnstandortnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung des Kreises Gütersloh sichern, indem sie dringend benötigte neue Standortmöglichkeiten für die regionale, überwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft erschließen. Das Gelände umfasst brutto insgesamt ca. 120 ha Fläche und gliedert sich in die Teilbereiche Nord und Süd.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH